Abgetrennte Auwälder an Flüsse anbinden

Die „Gesellschaft für Biodiversität“ hat in einer Presseaussendung auf die Notwendigkeit der Anbindung von abgetrennten Auen und der Ökosystemleistung des Auwaldes, nämlich des Hochwasserrückhaltes, hingewiesen und den Rückbau von Dämmen gefordert.

 

Dämme im Natura 2000 Gebiet Falschauermündung: vorne ein Baggersee, der durch einen großen Damm von der Falschauer dahinter getrennt ist. Dahinter ein kleiner Damm, der die Falschauer von einem anderen Teich (Fischerteich) trennt. Innerhalb eines Auwald- Naturschutzgebietes gibt es gleich zwei Dämme, welche zurückgebaut werden müssten, damit sich vitale Aulebensräume auf diesen Flächen bilden können.

Online nachzulesen:

https://www.voxnews.online/artikel/gesellschaft-fuer-biodiversitaet-auen-an-fluesse-anbinden

https://www.suedtirolnews.it/politik/auen-als-schutz-vor-hochwasser

In der Tageszeitung „Dolomiten“ erschien ebenfalls am Freitag 4. September 2020 dieser wichtige Appell: „Die Auen wieder anbinden“

Das Geschiebe und die Hochwässer sind für die Ausbildung lebendiger Aulebensräume bedeutetend. Der veränderte Wasserhaushalt und der veränderte Stofftransport durch Wasserkraftwerke und Verbauungen durch den Hochwasserschutz (z.B. Rückhaltebecken), wirken sich negativ auf die Bildung dynamischer Aulebensräume aus.

In einem Beschluss der Landesregierung (http://www.provinz.bz.it/natur-umwelt/natur-raum/downloads/Bollettino_Ufficiale_26I_II_28_06_2016.pdf) wird steht:

„Für den Datenbogen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für das Besondere Schutzgebiet (BSG) Biotop Falschauermündung wird im Abschnitt „Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Lebensräume 3150, 3220, 91E0)“ die Maßnahme „Angemessene Reduktion des Schwallbetriebes“ und im Abschnitt „Erhaltung der Tier- und Pflanzenarten und Aufwertung von deren Lebensräumen“ „Angemessene Reduktion des Schwallbetriebes, um den Lebensraum der Fisch-Arten zu verbessern“ ergänzt.“

„Für die Datenbögen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für das Besondere Schutzgebiet (BSG) Biotop Tschenglser Au und Biotop Eyrser Au wird die Maßnahme „Verpflichtung die hydrologischen Auswirkungen bei der Planung von Eingriffen innerhalb oder in der Umgebung des Natura 2000-Gebietes zu beurteilen“ gestrichen;“

Mit derartigen Beschlüssen wird einer weitere Verschlechterung des Erhaltungszustandes von Auwäldern (Lebensraum 91E0) nicht entgegengewirkt.